Du kannst deinen Film über das untenstehende Formular bei uns einreichen, oder alternativ über die Plattform Filmfreeway.
Bitte beachte die Teilnahmebedingungen unterhalb des Formulars!
Bedingungen zur Einreichung von Filmen
Filmeigenschaften & Fristen
Eingereichte Filme müssen eine deutliche inhaltliche Relevanz für queere Menschen bzw. die queere Community (LGBTIQA+) aufweisen. Es können Langfilme und Kurzfilme eingereicht werden. Für die Teilnahme am Wettbewerb zur Vergabe des PRIDE PICTURES PRISM - The City of Media Arts Queer Short Film Award werden automatisch alle eingereichten Kurzfilme mit einer maximalen Länge von 20 Minuten berücksichtigt. Für die Vergabe des Kurzfilmpreis gelten gesonderte Bedingungen, die weiter unten aufgeführt sind.
Das Produktionsjahr des Films darf nicht länger als 2 Jahre zurückliegen. Deutschland-Premieren werden in der Programmauswahl des Festivals priorisiert.
Der Einsendeschluss zur Einreichung von Filmen ist am 30. Mai des jeweiligen Austragungsjahres. Alle Kontaktpersonen eines eingereichten Films werden bis spätestens Anfang Oktober über die endgültige Entscheidung und ggf. Auswahl ihres Films informiert.
Eine Filmeinreichung für das Festival kann über das Formular auf dieser Website oder über die Plattform FilmFreeway erfolgen. Filme, die nicht fristgerecht eingereicht wurden, werden vom Festival nicht berücksichtigt.
Kosten
Das Einreichen von Filmen ist grundsätzlich kostenlos. Bei Einreichung über den FilmFreeway wird eine einmalige Einreichgebühr in Höhe von 5,- Euro fällig, um die für das Festival entstehenden Unkosten für die Plattform zu decken. Diese Gebühr wird nicht erstattet.
Eingereichte Screener
Mit Einreichung muss ein Screener des eingereichten Films dem Festival zur Verfügung gestellt werden, damit der Film in der Filmauswahl berücksichtigt werden kann. Die Bereitstellung kann online erfolgen.
Alle Screener müssen in ihrer Originalfassung mit englischen Untertiteln eingereicht werden, es sei denn, die Originalfassung des Films ist Englisch. Filme in deutscher Sprache können in ihrer Originalfassung ohne Untertitel eingereicht werden. Im Falle einer Auswahl für das Festival werden deutsche oder englische Untertitel benötigt, diese müssen entsprechend nachgereicht werden.
Mit der Einreichung eines Screeners erklärt sich der*die Einreichende damit einverstanden, dass das Festival diesen zu organisatorische Zwecke bis zum Ende der aktuellen Festivalausgabe aufbewahrt (Stichtag: 31. Oktober 2025).
Es wird vorausgesetzt, dass der*die Einreichende auch Inhaber aller für die Einreichung und Nutzung des Films (im Rahmen der Teilnahme an den PRIDE PICTURES) erforderlichen Nutzungsrechte ist und diese Rechte den PRIDE PICTURES wirksam einräumen kann. Die PRIDE PICTURES behalten sich vor, einen entsprechenden Nachweis dieser Rechte zu verlangen und bei Nichtvorlage die Einreichung zurückzuweisen.
Bei Beschädigung oder Verlust einer Vorführkopie, entweder während des Auswahlverfahrens oder beim Festival selbst, übernimmt das Festival lediglich die Kosten für die Anfertigung einer neuen Kopie gemäß den aktuellen Tarifen für die Bestellung einer Standard-Vorführkopie.
Auswahl der Filme
Die Auswahl der Filme für das Festival erfolgt durch ein Gremium zur Kuration von Lang- bzw. Kurzfilmen. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar, es besteht kein Rechtsanspruch auf die Teilnahme eines eingereichten Filmes am Festival.
Das Ergebnis des Auswahlverfahrens wird den bei Filmeinreichung angegebenen Kontaktpersonen per E-Mail mitgeteilt, sobald eine endgültige Entscheidung getroffen wurde.
Um an den PRIDE PICTURES teilzunehmen, muss der*die Einreichende die Einladung des Festivals schriftlich annehmen, die endgültige Festivalversion des Films fristgerecht einreichen und dem Festival die zusätzlichen Unterlagen, Medien und Informationen zur Verfügung stellen (siehe dazu: Presse- und Promotionsmaterial).
Mit Auswahl eines Films müssen für das Festival Standbilder in hochauflösendem Format eingereicht werden, die auf der Festival-Website, Social-Media-Kanälen sowie im Programmheft des Festivals auf unbestimmte Dauer verwendet werden dürfen. Darüber hinaus sind die PRIDE PICTURES berechtigt die eingereichten Screener zur Erstellung von Standbildern sowie weiteren internen Festivalvorbereitungen zu verwenden.
Im Falle einer offiziellen Filmauswahl ist es PRIDE PICTURES ausdrücklich gestattet, einen Festivaltrailer mit Ausschnitten aus dem Film und ggf. deutschen Untertiteln für den Film zu erstellen.
Im Falle einer Auswahl für das Festival werden deutsche oder englische Untertitel verlangt, diese müssen als srt-Datei oder in einer offenen DCP zur Verfügung gestellt werden.
Programmierung der Filme
Die Programmierung der ausgewählten Filme wird von der künstlerischen Leitung des Festivals bzw. den Film-Gremien vorgenommen und ist nicht anfechtbar. Jeder Film darf innerhalb des Festivals bis zu dreimal vorgeführt werden. Darüber hinaus können die Teilnehmenden zusätzliche Vorführungen des ausgewählten Films während des Festivals genehmigen.
Nach der Veröffentlichung der Filmauswahl dürfen die Filme weder aus dem Festivalprogramm gestrichen noch vor Ende des Festivals, im Falle einer Deutschland-Premiere, andernorts in Deutschland vorgeführt werden.
Presse- & Promotionsmaterial
Für jeden ausgewählten Film muss dem Festival bis zum 15. Juni des Austragungsjahres ausführliches Presse- und Promotionsmaterial bereitgestellt werden. Darin muss mindestens folgendes Material enthalten sein:
• Pressekit und Produktionsinformationen
• Filmstills (hochaufgelöst)
• Filmo- und Biographie der Regie und Produktion
• Porträtbild der Regie (hoch- und querformat)
Der*Die Teilnehmende muss sicherstellen, dass der offizielle Festivallaurel auf allen Werbe- und Promotionsmaßnahmen für die teilnehmenden Filme deutlich sichtbar ist.
Promotion der Festivalselektion
Das Festival verschickt nach der Annahme einer Festivaleinladung die entsprechenden Laurels zur Promotion der Auswahl des Films bei den PRIDE PICTURES an die Film-Einreichenden. Es wird erwartet, dass diese Laurels unter Verwendung der vorgegebenen Hashtags und Social Media Accounts des Festivals als Promotionsmittel für die Vorführung am Festival verwendet werden.
Recht auf Teilnahme
Die Teilnahme am Festival setzt die Einhaltung der hier aufgeführten Bestimmungen voraus. Es liegt in der Verantwortung von Produzent*innen, Verleiher*innen oder anderen Organisationen, die einen Film einreichen, sich zu vergewissern, dass sie rechtmäßig berechtigt sind, einen Film zum Festival anzumelden. Das Festival behält sich das Recht vor, alle in den Teilnahmebedingungen nicht vorgesehenen Fälle zu regeln sowie in besonderen, begründeten Fällen Ausnahmen von den Bedingungen zuzulassen. Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme eines eingereichten Films am Festival besteht nicht.