Submissions

SUBMISSIONS OPEN für das Festival 2026!

Du kannst deinen Film über das untenstehende Formular bei uns einreichen, oder alternativ über die Plattform Filmfreeway.

Bitte beachte die Teilnahmebedingungen unterhalb des Formulars!

Kontakt

Film

Orientierung (Wähle eine oder "queer" für mehrere)
Genre
Vorführformat
Audioformat
Versionen
Premierenstatus

Weitere Kontakte

Regie (falls abweichend)

Weitere Kommunikation über diesen Kontakt?

Produktion (falls abweichend)

Weitere Kommunikation über diesen Kontakt?

Teilnahmebedingungen

Bedingungen zur Einreichung von Filmen

Filmeigenschaften & Fristen

Eingereichte Filme müssen eine deutliche inhaltliche Relevanz für queere Menschen bzw. die queere Community (LGBTIQA+) aufweisen. Es können Langfilme und Kurzfilme eingereicht werden. Für die Teilnahme am Wettbewerb zur Vergabe des PRIDE PICTURES PRISM - The City of Media Arts Queer Short Film Award werden automatisch alle eingereichten Kurzfilme mit einer maximalen Länge von 20 Minuten berücksichtigt. Für die Vergabe des Kurzfilmpreis gelten gesonderte Bedingungen, die weiter unten aufgeführt sind.

Das Produktionsjahr des Films darf nicht länger als 2 Jahre zurückliegen. Deutschland-Premieren werden in der Programmauswahl des Festivals priorisiert.

Der Einsendeschluss zur Einreichung von Filmen ist am 30. Mai des jeweiligen Austragungsjahres. Alle Kontaktpersonen eines eingereichten Films werden bis spätestens Anfang Oktober über die endgültige Entscheidung und ggf. Auswahl ihres Films informiert.

Eine Filmeinreichung für das Festival kann über das Formular auf dieser Website oder über die Plattform FilmFreeway erfolgen. Filme, die nicht fristgerecht eingereicht wurden, werden vom Festival nicht berücksichtigt.

Kosten

Das Einreichen von Filmen ist grundsätzlich kostenlos. Bei Einreichung über den FilmFreeway wird eine einmalige Einreichgebühr in Höhe von 5,- Euro fällig, um die für das Festival entstehenden Unkosten für die Plattform zu decken. Diese Gebühr wird nicht erstattet.

Eingereichte Screener

Mit Einreichung muss ein Screener des eingereichten Films dem Festival zur Verfügung gestellt werden, damit der Film in der Filmauswahl berücksichtigt werden kann. Die Bereitstellung kann online erfolgen.

Alle Screener müssen in ihrer Originalfassung mit englischen Untertiteln eingereicht werden, es sei denn, die Originalfassung des Films ist Englisch. Filme in deutscher Sprache können in ihrer Originalfassung ohne Untertitel eingereicht werden. Im Falle einer Auswahl für das Festival werden deutsche oder englische Untertitel benötigt, diese müssen entsprechend nachgereicht werden.

Mit der Einreichung eines Screeners erklärt sich der*die Einreichende damit einverstanden, dass das Festival diesen zu organisatorische Zwecke bis zum Ende der aktuellen Festivalausgabe aufbewahrt (Stichtag: 31. Oktober 2025).

Es wird vorausgesetzt, dass der*die Einreichende auch Inhaber aller für die Einreichung und Nutzung des Films (im Rahmen der Teilnahme an den PRIDE PICTURES) erforderlichen Nutzungsrechte ist und diese Rechte den PRIDE PICTURES wirksam einräumen kann. Die PRIDE PICTURES behalten sich vor, einen entsprechenden Nachweis dieser Rechte zu verlangen und bei Nichtvorlage die Einreichung zurückzuweisen.

Bei Beschädigung oder Verlust einer Vorführkopie, entweder während des Auswahlverfahrens oder beim Festival selbst, übernimmt das Festival lediglich die Kosten für die Anfertigung einer neuen Kopie gemäß den aktuellen Tarifen für die Bestellung einer Standard-Vorführkopie.

Auswahl der Filme

Die Auswahl der Filme für das Festival erfolgt durch ein Gremium zur Kuration von Lang- bzw. Kurzfilmen. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar, es besteht kein Rechtsanspruch auf die Teilnahme eines eingereichten Filmes am Festival.

Das Ergebnis des Auswahlverfahrens wird den bei Filmeinreichung angegebenen Kontaktpersonen per E-Mail mitgeteilt, sobald eine endgültige Entscheidung getroffen wurde.

Um an den PRIDE PICTURES teilzunehmen, muss der*die Einreichende die Einladung des Festivals schriftlich annehmen, die endgültige Festivalversion des Films fristgerecht einreichen und dem Festival die zusätzlichen Unterlagen, Medien und Informationen zur Verfügung stellen (siehe dazu: Presse- und Promotionsmaterial).

Mit Auswahl eines Films müssen für das Festival Standbilder in hochauflösendem Format eingereicht werden, die auf der Festival-Website, Social-Media-Kanälen sowie im Programmheft des Festivals auf unbestimmte Dauer verwendet werden dürfen. Darüber hinaus sind die PRIDE PICTURES berechtigt die eingereichten Screener zur Erstellung von Standbildern sowie weiteren internen Festivalvorbereitungen zu verwenden.

Im Falle einer offiziellen Filmauswahl ist es PRIDE PICTURES ausdrücklich gestattet, einen Festivaltrailer mit Ausschnitten aus dem Film und ggf. deutschen Untertiteln für den Film zu erstellen.

Im Falle einer Auswahl für das Festival werden deutsche oder englische Untertitel verlangt, diese müssen als srt-Datei oder in einer offenen DCP zur Verfügung gestellt werden.

Programmierung der Filme

Die Programmierung der ausgewählten Filme wird von der künstlerischen Leitung des Festivals bzw. den Film-Gremien vorgenommen und ist nicht anfechtbar. Jeder Film darf innerhalb des Festivals bis zu dreimal vorgeführt werden. Darüber hinaus können die Teilnehmenden zusätzliche Vorführungen des ausgewählten Films während des Festivals genehmigen.

Nach der Veröffentlichung der Filmauswahl dürfen die Filme weder aus dem Festivalprogramm gestrichen noch vor Ende des Festivals, im Falle einer Deutschland-Premiere, andernorts in Deutschland vorgeführt werden.

Presse- & Promotionsmaterial

Für jeden ausgewählten Film muss dem Festival bis zum 15. Juni des Austragungsjahres ausführliches Presse- und Promotionsmaterial bereitgestellt werden. Darin muss mindestens folgendes Material enthalten sein: 

• Pressekit und Produktionsinformationen
• Filmstills (hochaufgelöst) 
• Filmo- und Biographie der Regie und Produktion
• Porträtbild der Regie (hoch- und querformat)

Der*Die Teilnehmende muss sicherstellen, dass der offizielle Festivallaurel auf allen Werbe- und Promotionsmaßnahmen für die teilnehmenden Filme deutlich sichtbar ist.

Promotion der Festivalselektion

Das Festival verschickt nach der Annahme einer Festivaleinladung die entsprechenden Laurels zur Promotion der Auswahl des Films bei den PRIDE PICTURES an die Film-Einreichenden. Es wird erwartet, dass diese Laurels unter Verwendung der vorgegebenen Hashtags und  Social Media Accounts des Festivals als Promotionsmittel für die  Vorführung am Festival verwendet werden. 

Recht auf Teilnahme

Die Teilnahme am Festival setzt die Einhaltung der hier aufgeführten  Bestimmungen voraus. Es liegt in der Verantwortung von Produzent*innen,  Verleiher*innen oder anderen Organisationen, die einen Film einreichen,  sich zu vergewissern, dass sie rechtmäßig berechtigt sind, einen Film  zum Festival anzumelden. Das Festival behält sich das Recht vor, alle in den Teilnahmebedingungen nicht vorgesehenen Fälle zu regeln sowie in besonderen, begründeten Fällen Ausnahmen von den Bedingungen zuzulassen. Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme eines eingereichten Films am Festival besteht nicht.

PRIDE PICTURES PRISM
The City of Media Arts Queer Short Film Award

Ablauf und Bedingungen zur Teilnahme am Wettbewerb

§ 1 Der Preis
PRIDE PICTURES e.V. ist Veranstalter des Wettbewerbs zur Vergabe des PRIDE PICTURES PRISM - The City of Media Arts Queer Short Film Award. Es handelt sich um eine Auszeichnung in der Kategorie Kurzfilm. Der Preis ist mit 1000,- € dotiert und wird auf Basis der Entscheidung einer unabhängigen Jury verliehen. Der Preis geht in voller Höhe an die Regie des Films.

§ 2 Teilnahme und Einreichung
Eingereicht werden können alle aktuellen internationalen queeren Kurzfilme mit einer maximalen Länge von 20 Minuten. Für den Wettbewerb eingereichte Filme müssen im Jahr der Preisvergabe oder im Jahr davor fertiggestellt worden sein. Darüber hinaus muss der Film eine deutliche queere kulturelle Relevanz haben.

Filme, die bereits am Auswahlverfahren für den PRIDE PICTURES PRISM - The City of Media Arts Queer Short Film Award teilgenommen haben, dürfen im Folgejahr nicht erneut eingereicht werden.

§ 3 Untertitelung
Alle Filme, deren Originalsprache nicht Deutsch ist, müssen für die Teilnahme am Wettbewerb in deutscher Sprache untertitelt sein. Bei Einreichung eines Films für den Wettbewerb müssen mindestens englische Untertitel oder eine schriftliche Version der Dialoge in englischer Sprache mit eingereicht werden.

PRIDE PICTURES e.V. kann auf eigene Kosten deutsche Untertitel für die Festivalvorführungen herstellen lassen. Zu diesem Zweck darf PRIDE PICTURES e.V. eine Kopie des Films erstellen und diese untertiteln. Die Einreichenden stellen dafür eine unverschlüsselte Filmkopie (DKDM) zur Verfügung und gewähren das Bearbeitungsrecht für die Erstellung der Untertitel. Es besteht kein Anspruch auf den Erhalt der untertitelten Kopie. Über eine Überlassung der Untertitel kann verhandelt werden.

§ 4 Auswahl der Filme
Der Veranstalter beruft ein Auswahlgremium, das die Kurzfilmprogramme kuratiert und damit für die Teilnahme am Wettbewerb um den PRIDE PICTURES PRISM - The City of Media Arts Queer Short Film Award nominiert.

§ 5 Verzicht auf Filmmiete
Für die ausgewählten Wettbewerbsfilme wird keine Filmmiete gezahlt. Der Veranstalter trägt die Kosten für die Ausrichtung des Wettbewerbs um den PRIDE PICTURES PRISM - The City of Media Arts Queer Short Film Award.

§ 6 Aufführung
Alle Filme, die am Wettbewerb um den PRIDE PICTURES PRISM - The City of Media Arts Queer Short Film Award teilnehmen, werden im Rahmen des Filmfestivals der PRIDE PICTURES e.V. mindestens einmal aufgeführt. Das Filmfest behält sich vor, den Gewinnerfilm zum Abschluss des Festivals erneut aufzuführen. Spätere Wiederholungen des Gewinnerfilms außerhalb des Festivals sind zulässig.

§ 7 Bestimmung des Gewinnerfilms
Alle vom Auswahlgremium für die Teilnahme am Wettbewerb um den PRIDE PICTURES PRISM - The City of Media Arts Queer Short Film Award nominierten Filme (siehe §4) dürfen zum Zwecke der Bestimmung des Gewinnerfilms der Jury vorgeführt oder in digitaler Form bereitgestellt werden.

Über den Wettbewerbssieger bestimmt der Jury-Entscheid. Die Jury wird vom Festival einberufen. Sie besteht aus drei vom Festival unabhängigen Personen aus den Bereichen Medienkunst, Filmschaffende oder anderen Filmkunst-nahen Bereichen. Die Jurymitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Alle Diskussionen und Abstimmungen der Jury bleiben auch nach dem Festival streng vertraulich.

§ 8 Verpflichtung der Preisträger*innen
Von den Preisträger*innen und ihren Produktions- und Vertriebsfirmen der Gewinner-Filme wird erwartet, dass sie den Titel des Preises, wie er bei der Preisverleihung  bekannt gegeben wurde, zusammen mit dem offiziellen Logo der PRIDE PICTURES in ihrem gesamten Werbe- und Verkaufsförderungsmaterial, sowohl im  nationalen als auch im internationalen Kontext, erwähnen. Dies wird auch  erwartet, wenn der Film auf DVD, BluRay oder zum Streaming  veröffentlicht wird.

§ 9 Preisverleihung
Die Regie und ggf. Schauspielende des Gewinnerfilms werden von den PRIDE PICTURES e.V. zur Preisverleihung eingeladen. Der Veranstalter übernimmt die Kosten für die Reisewege innerhalb Deutschlands sowie die Kosten zur Unterbringung der Gäste vor Ort in Karlsruhe. Darin enthalten sind jeweils eine Hotelübernachtung sowie An- und Abreise. Ein Anspruch auf Einladung von mehr als drei Gäst*innen besteht nicht.

§10 Öffentlichkeitsarbeit
Alle eingereichten Filme dürfen in Ausschnitten sowie über Film-Stills auf der Webseite der PRIDE PICTURES e.V., im Festivaltrailer und in den Social Media-Auftritten des Vereins auf unbestimmte Dauer präsentiert werden.